Im Kanton Zug gibt es das gemeindliche als auch das private Notariat. Diese sind für die Erstellung von öffentlichen Urkunden im Bereich des Gesellschafts- oder Zivilrechts sowie für Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien zuständig.
All unsere Urkundspersonen sind auch praktizierende Anwälte. Aufgrund ihrer grossen Erfahrung in der Beratung von Klienten in sämtlichen Bereichen des Ehe- und Erbrechts sowie Wirtschaftsrechts werden Sie in der Verhandlungen zur Ausfertigung von Ehe- und Erbverträge oder Testamente als auch im Prozess der Gründung oder Mutation einer Gesellschaft kompetent unterstützt. Dank unserem guten und langjährigen Kontakt zu Vertretern der zuständigen Handelsregister sorgen wir für eine reibungslose Abwicklung des Geschäfts.
Zu unseren regelmässigen Dienstleistungen im Wirtschaftsrecht gehören Gründungen von Gesellschaften in bar oder mit Einbringung von Vermögenswerten bis zur Gründung mit Kryptowährungen, Gründungen von Stiftungen, Fusionen, Umwandlungen, Mutationen, Vermögensübertragungen, Spaltungen und andere Vorgänge nach Fusionsgesetz als auch Kapitalerhöhung – und Herabsetzung, Nachliberierungen oder die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften. Ferner unterstützen und bereiten für Sie Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Vorsorgeaufträge, Erbverzichtsverträge vor.
Mit grossen Engagement und Flexibilität steht unser Team auch für kurzfristige und zeitlich dringende Anliegen zur Verfügung. Wir sind bekannt für eine umfassende Begleitung im Prozess sowie für unsere speditive Arbeitsweise. In Zusammenarbeit mit lokalen Notariaten beraten und unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung der Dokumentationen für Beurkundungen in anderen Kantonen.
Themen
- Beglaubigungen für In- und Ausland
- Eidesstaatliche Erklärungen
- Beurkundungen für sämtliche Vorgänge des Ehegüterrechts, Erbrechts und Erwachsenen-schutzrechts
- Gründungen von Gesellschaften und Stiftungen
- Fusionen, Umwandlungen, Mutationen, Vermögensübertragungen
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