Als Vertreter des Verbandes Schweizer Inkassotreuhandinstitute (vsi) wurde Patrik Odermatt als Mitglied der vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Expertengruppe für Sanierungsverfahren für Privatpersonen berufen.

Hochverschuldete und mittellose Privatpersonen haben nach geltendem Schweizer Recht keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Für die Gläubiger wiederum bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten, von künftigem Schuldnereinkommen zu profitieren. Im Gegensatz zur Schweiz kennen die meisten europäischen Staaten und auch die USA Verfahren, welche es Privaten ermöglichen, von ihren Schulden befreit zu werden. Der Bundesrat kommt mit einem am 9. März 2018 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass auch im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Wenn ein Schuldner durch ein Schuldbefreiungsverfahren eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhält und zur Erzielung eines Einkommens motiviert werden kann, kommt dies nicht nur ihm, sondern auch der öffentlichen Hand sowie den übrigen Gläubigern zugute.

Die Expertengruppe rund um Patrik Odermatt wird im entsprechenden Auftrag des Parlaments die verschiedenen Umsetzungsvarianten prüfen und eine Vorlage erarbeiten.

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