The term trust means trust. We advise various international foundations that are active worldwide. Thanks to our high level of professionalism and wealth of experience, we can provide you with competent support in your asset planning in the area of foundation law and trusts.
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Kaiser Odermatt & Partner als Top Anwaltskanzlei 2020 ausgezeichnet!
Auch in diesem Jahr veröffentlicht das renommierte Wirtschaftsmagazin BILANZ zusammen mit der Zeitung LeTemps die Listen der Top-Anwaltskanzleien der Schweiz: in 31 Rechtsgebieten die jeweils 20 am häufigsten empfohlenen Anwaltsbüros. Kaiser Odermatt & Partner
Standardisierung und Zertifizierung von Security Tokens – Ein Forschungsprojekt in Kooperation mit der FHS St. Gallen
Das Kompetenzzentum Banking und Finance an der Fachhochschule St. Gallen startet im April 2020 in Kooperation mit Kaiser Odermatt & Partner sowie weiteren namhaften Praxispartnern ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) mitfinanziertes Forschungsprojekt unter dem Titel «Independent Evaluation Framework for Security Tokens». Das Ziel
Kaiser Odermatt & Partner unterstützt Zuger KMU-Helpcenter
Die Zuger KMU-Hotline (0800 525 010) berät kleine und mittlere Unternehmen kostenlos in Zeiten der Coronakrise. Die Beratung erfolgt durch kompetente Zuger Anwältinnen und Anwälte. Auch die Anwälte von Kaiser Odermatt & Partner unterstützen
Rechtsstillstand: Konsequenzen von Art. 62 SchKG
Mit Verfügung vom 18. März 2020 erklärte der Bundesrat erstmals den Rechtsstillstand gemäss Art. 62 SchKG, beginnend am 19. März 2020, 07:00 Uhr bis am 4. April 2020. Nachdem vom 5. April bis am 19. April 2020 ohnehin Betreibungsferien sind, dauert der Rechtsstillstand dadurch bis am 19. April 2020 (vgl. Art. 56 Ziff.
Digitaler Vortrag an der Universität St. Gallen
Das Corona Virus zwang Patrik Odermatt und Philippe Kaiser ihren Vortrag an der Universität St. Gallen digital zu halten. Dieses neue Format war herausfordernd, aber ergaben sich damit viele neue Möglichkeiten. Die Thematik konnte
Bundesrat ermöglicht Generalversammlung auf elektronischem Weg
Am 16. März 2020 hat der Bundesrat die COVID-19 Verordnung 2 erlassen und in Art. 6a die Möglichkeit geschaffen, dass Aktiengesellschaften ab sofort ihre Generalversammlungen in schriftlicher oder elektronischer Form (per E-Voting) und somit