Zum Vertragsrecht gehören alle Regelungen, welche das Zustandekommen eines Vertrages sowie die Wirkungen, als auch sein Untergang bestimmen. Partei eines Vertrages kann eine natürliche Personen (ein Mensch) oder eine juristische Person (Aktiengesellschaft, GmbH, etc.) sein. Sehr oft werden im Alltag – auch unbewusst – Vertragsverhältnisse abgeschlossen. Kauft man sich zum Beispiel ein Buch für die Ferien, schliesst man ein Kaufvertrag ab. Geht es etwa um ein grösseres Rechtsgeschäft, wie für Renovationsarbeiten an einem Haus, werden vor dem Abschluss des Vertrages regelmässig Vertragshandlungen geführt.
Wir unterstützen Sie mit grundsätzlichem Fachwissen um Sie im gesamten Prozess – ab den Vertragsverhandlungen über die Ausgestaltung der Verträge bis zu den Nachverhandlungen und ferner den allfälligen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien – um-fassend zu unterstützen. Zudem können wir Ihnen bei der Lösung komplexer vertrags-rechtlicher Probleme sowie bei Ausgestaltung von massgeschneiderten Verträgen mit Know-How in den besonderen Rechtsgebieten assistieren.
Viele Gesetzesbestimmungen zum Vertragsrecht finden sich im Schweizer Obligationen-recht (OR) wieder, neben anderen in Spezialgesetzen, wie etwa das Konsumkreditgesetz. Innerhalb des OR werden die Bestimmungen in den allgemeinen Teil (AT) vom besonderen Teil (BT) unterteilt. Im allgemeinen Teil des Obligationenrechts wird unter anderem die Entstehung, Wirkung und Erlöschung von Obligationen sowie die Abtretung von Forderungen oder die Schuldübernahme behandelt. Im besonderen Teil werden die einzelnen Vertragsverhältnisse, wie der Kaufvertrag oder die Schenkung, der Mietvertrag, der Arbeitsvertrag, der Werkvertrag, der Auftrag, etc. geregelt.
Themen
- Konsens
- Willensmängel
- Vertragsinhalt
- Fristen
- Anpassen von Verträgen
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