Virtuelle Währungen stellen Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber vor neue Herausforderungen. Auf Stufe der Europäischen Union wird derzeit mit der fünften Geldwäscheregulierung die Bekämpfung der Geldwäsche im Bereich der virtuellen Währungen vorangetrieben. In der Schweiz sind Akteure im Bereich der Kryptowährungen bereits der Geldwäscheregulierung unterstellt. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat im Vergleich zur EU einen allgemeineren Ansatz gewählt, indem nicht nur Zahlungs-Tokens, sondern auch Anlage- und Nutzungs-Tokens sowie Mischformen hiervon klarer reguliert werden sollen. Des Weiteren beabsichtigen die Verwaltungen der Europäischen Union und der Schweiz das Wertschöpfungspotenzial zu nutzen, das sich aus der Anwendung der Blockchain-Technologien ergeben könnte.

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