Das neue DLT Gesetz (Gesetz zur Technik verteilter elektronischer Register) wird voraussichtlich im Jahre 2021 in Kraft treten. Dieses bringt Rechtssicherheit in vielen Bereichen. So beispielsweise für die Übertragung von digitalen Vermögenswerten (sog. Token), die Aussonderung solcher Vermögenswerte im Konkurs eines Dritten und den Handel mit Token auf digitalen Blockchain Plattformen.

Die neuen Anforderungen, welche potenzielle Anbieter von DLT Handelsplattformen für die Erteilung einer FINMA Bewilligung zu erfüllen haben, sind für kleine Anbieter kaum geeignet. Dies weil sie nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen fallen können, weil sie keine Finanzmediatäre im gesetzlichen Sinne sind, oder nicht in den Anwendungsbereich fallen wollen, weil die Einhaltung der neuen Bestimmungen aufwendig und kostspielig ist.

Im Rundschreiben 2020/1 der Swiss Blockchain Federation, Arbeitsgruppe Security Token, wird deshalb die Möglichkeit des Sekundärmarkt Handels von digitalen Vermögenswerten ausserhalb des FinfraG Anwendungsbereiches genauer dargestellt.

Von besonderer Bedeutung ist die Frage, welche Handelstätigkeiten auf digitalen Plattformen von kleineren Unternehmen angeboten werden dürfen, ohne dass die neuen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Das Rundschreiben soll also kleineren Unternehmen ausserhalb des FinfraG-Anwendungsbereichs einzelne Handelsalternativen und Rahmenbedingungen aufzeigen, die gewählt werden können, um den Handel mit digitalen Vermögenswerten auf den Sekundärmärkten anzubieten.

http://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2020/10/SBF-2020-01_Secondary_Markets_for_Digital_Securities.pdf

Autoren des Rundschreibens: Guido Bühler (Seba Bank), Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Bitcoin Association Switzerland), Daniel Rutishauser (Inacta), Christopher Schütz (SDX), Alexander Thoma (Postfinance), Claudio Tognella (daura), Rolf H. Weber (University of Zurich), Diego Benz.

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