Lukas Müller / Sandro E. Obrist / Patrik Odermatt

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 5A_391/2017 vom 13. Februar 2018 entschieden, dass es unzulässig ist, die Parteientschädigung von einer Überprüfung der Notwendigkeit der berufsmässigen Vertretung als solcher abhängig zu machen. Die Autoren beleuchten in vorliegendem Artikel die Prozesskosten und deren Verteilung gemäss Art. 95 ff. ZPO und zeigen auf, welche Überlegungen bei der Ausgestaltung der Honorarnote zu berücksichtigen sind. Zudem werden die sich aus der aktuellen Rechtslage ergebenden Implikationen für die Praxis behandelt.

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