Höhere AHV-Beiträge ab 1. Januar 2020

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt  per 01.01.2020. Entsprechend steigt der Lohnbeitrag von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Infolge der hälftigen Teilung  der Beiträge muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen AHV-Lohnabzug um 0.15% erhöhen. Die neuen Beitragssätze im Überblick Arbeitgeber Arbeitnehmer Total AHV neu bisher 4.35% 4.2% 4.35% 4.2% 8.7% 8.4% IV 0.7% 0.7% 1.4% EO 0.225% 0.225% 0.45% Total AHV/IV/EO neu bisher 5.275% 5.125% 5.275% 5.125% 10.55% 10.25%

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