Abschaffung der Inhaberaktien per 01.01.2020

Ab 1. Januar 2020 wird die Inhaberaktien grundsätzlich abgeschafft. Nur noch Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind oder die ihre Aktien als Bucheffekten ausgestaltet haben, dürfen noch Inhaberaktien führen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Gesellschaft bis spätestens am 30. April 2021 im Handelsregister eine entsprechende Bemerkung eintragen lassen. Ab dem 1. Mai […]