Das Schweizer Mietrecht ist geprägt von hoher Nachfrage aber knappen Angebot. Die Mieter in der Schweiz sind im Europäischen Vergleich relativ gut geschützt, so können Mietstreitigkeiten in der Schweiz auch mit beschränkten finanziellen Mitteln Rechtsschutz beanspruchen. Bei einer Streitigkeit bis zu CHF 30‘000.—wird der Zugang zu einer kostenlosen Schlichtungsverhandlung gewährt. Können sich die Parteien während dieser Schlichtungsverhandlung nicht gütlich einigen, müssen die Ansprüche auf dem weiteren gerichtlichen Weg durchgesetzt werden. So müssen die Mietparteien (Vermieter als auch Mieter) sich im Rahmen eines Mietvertrages dennoch mit komplexen Fragen zu Mietzins, Nebenkosten, Mängel an der Mietsache, Untermiete und Kündigung auseinandersetzen. Wir bieten Ihnen den angemessenen Rechtsschutz und beraten Sie kompetent und umfassen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Wir unterstützen Sie bei der Lösungsfindung in miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten und stehen Ihnen in allen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen kompetent und speditiv zur Seite. Ferner vertreten wir sie vor sämtlichen staatlichen Schlichtungsbehörden wie auch Gerichten.
Themen
- Anfechtung einer Kündigung
- Vermieter und Mieter
- Büro- und Wirtschaftsbetriebe
- Familienwohnung
- Kündigungsschutz
- Wohnungsmiete
- Mietzinserhöhung
- Nebenkosten-Abrechnung
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Veröffentlichung in der AJP 3/2021: „Institutionelle Unabhängigkeit bei der Anwalts-AG und potenzieller Aktienerwerb durch Nichtanwälte“
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