Mama, Papa, verheiratet, zwei Kinder: So ist das traditionelle Familienbild. Doch die Realität ist anders. Familienkonstellationen unterliegen stetigen Veränderungen. Das Familienrecht hinkt dieser Entwicklung nach und wird der heutigen Realität nicht mehr gerecht. Das Familienrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) umfasst Bestimmungen zum Eherecht, zur Verwandtschaft sowie zum Erwachsenenschutzrecht und ist geregelt. Dank der regen bundesgerichtlichen Rechtsprechung haben in den vergangenen Jahren auch zentrale Fragen der elterlichen Sorge und Obhut sowie das Erwachsenenschutzrecht an Konturen gewonnen.
Kommt es zum Ende einer Beziehung, sind viele verschiedene Sachen rechtlich zu regeln. Ob in Kinderbelangen, Sorgerechtsfragen oder scheidungsrechtliche Folgen, der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder das Entwerfen von Ehe-, (und Erb-)verträgen, wir unterstützen Sie kompetent und nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf menschlicher Ebene.
Zudem beraten und vertreten wir Betroffene in Verfahren vor der KESB, zum Beispiel bei der Prüfung einer Beistandschaft oder fürsorgerischen Unterbringung, und unterstützen sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung sowie eines Vorsorgeauftrags.
Themen
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Trennungsvereinbarung
- Ehegüterrecht
- Unterhaltsfragen
- Namensgesetzgebung
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Abschaffung der Wartefrist zwischen Ende des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung
Ab dem 1. Januar 2020 kann nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauung ohne zehntägige Wartefist durchgeführt werden. Nach bisherigem Recht kann die Trauung frühestens zehn Tage nach der Mitteilung über den Abschluss des