Die Gemeinden erlassen für ihr Gebiet eine baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan), welche alle Grundstücke der Gemeinde einer bestimmten Zone zuteilt sowie Art und Mass der zulässigen Nutzung regelt. Möchten Sie eine Baute oder eine Anlage erstellen oder verändern, brauchen Sie dafür eine Baubewilligung. Gegen den Entscheid der Bewilligungsbehörde (Verweigerung oder Erteilung der Baubewilligung) können sich die Bauherrschaft bzw. betroffene Nachbarinnen und Nachbarn sowie die Gemeinde zur Wehr setzen.
Besitzen Sie ein Grundstück und möchten einer anderen Person ein zeitlich befristetes Recht einräumen, auf oder unter dem Boden zu bauen, belasten Sie Ihr Grundstück mit einem Baurecht und können dafür in der Regel einen Baurechtszins beziehen. Vorteil für den Grundbesitzer ist, dass er Eigentümer des Bodens bleibt, wobei er für die Dauer des Baurechts auf eine eigene Nutzung verzichtet. Das Baurecht ist übertragbar und vererblich. Es kann öffentlich beurkundet auch im Grundbuch eingetragen und somit verkauft, verschenkt oder mit anderen Dienstbarkeiten oder einer Hypothek belastet werden. Die Bestimmungen zum Baurecht finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB).
Wir bieten umfassende Rechtsberatung in bau- und planungsrechtlichen Fragen und unterstützten Sie effizient in den Bereichen des Bau- und Planungsrechts, des Umweltrechts, bei Enteignungen sowie bei der Vergabe von Submissionen. Zudem beraten wir Sie bei Verhandlungen und Ausfertigung von Verträgen im Baurecht sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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- Mängelanzeigen bzgl. Baumängel und Gewährleistungsansprüchen
- Grundstückskäufe
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