Project Description
Expert Profile
Irene von Reding-Getzmann
Rechtsanwältin & Notarin
Irene von Reding ist im Bereich des Gesellschafts- und Vertragsrecht beratend und prozessierend tätig, dabei insbesondere im Arbeits- und Mietrecht. Weiter berät sie in Fragen des Erbrechts und der Nachlassplanung.
Irene von Reding ist an allen Gerichten der Schweiz zugelassen und verfügt über die Beurkundungsbefähigung des Kantons Zug.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Expertise
- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietvertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Nachfolgerecht und Nachlassplanungen
- Notariat und Beurkundungsrecht
Curriculum
- Ab 2020 Rechtsanwältin & Notarin bei Kaiser Odermatt & Partner AG, Zug
- 2019 – 2020 Rechtsanwältin & Notarin bei Zwicky Windlin & Parnter, Zug
- 2015 – 2020 Tätigkeit in einer privatwirtschaftlichen Unternehmung
- 2009 – 2015 Rechtsanwältin bei Zwicky Windlin & Partner, Zug
- 2009 Zulassung als Anwältin und Notarin
- 2007 – 2008 Substitutin bei Dr. Markus Zwicky, Zug
- 2001 Matura Typus B, Gymnasium Immensee
Activities
- SAV (Schweizerischer Anwaltsverband)
- Advokatenverein des Kantons Zug
- Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zug
Deals & Cases
Digitalisierung im Kanton Zug
Anlässlich eines Beitrages der Zuger Zeitung wurde Philippe Kaiser über die Digitalisierung im Kanton Zug interviewt. Da seit Jahren die kantonale Umsetzungsverordnung für die Registrierung der Zuger Notaren ins Schweizer Register der Urukundspersonen (UPReg)
Kaiser Odermatt & Partner berät die SSM Partner AG
Kaiser Odermatt & Partner berät die SSM Partner AG beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an die Visana. Im Zuge der Stärkung der Vertriebsaktivitäten hat die Visana Beteiligungen AG eine Partnerschaft mit der SSM Partner AG
Lukas Müller und Philippe Kaiser referieren an der Universität St. Gallen
Prof. Dr. Lukas Müller und Philippe Kaiser hielten ein digitales Referat an der Universität St. Gallen über die Digitalisierungsfortschritte im Bereich des Gesellschafts- und Notariatsrecht. Die Revision des Obligationenrechts bringt zahlreiche Neuerungen, welche die
Veröffentlichung in der AJP 3/2021: „Institutionelle Unabhängigkeit bei der Anwalts-AG und potenzieller Aktienerwerb durch Nichtanwälte“
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